Abkommen im Zahlungsverkehr

Abkommen im Zahlungsverkehr
Vereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der Kreditinstitute und der  Deutschen Bundesbank über die Modalitäten institutsübergreifender Verfahren, z.B. Lastschriftabkommen, Überweisungsabkommen. Die A.i.Z. dienen der Schaffung einheitlicher Verfahrensabläufe im  bargeldlosen Zahlungsverkehr und der Regelung von Rechten und Pflichten der beteiligten Institute. Die A.i.Z. werden im Rahmen des  Zentralen Kreditausschuss (ZKA) erarbeitet. In diesem Gremium kommen seit Beginn der 60er Jahre Vertreter der deutschen Bankenverbände (Sparkassenverband, Genossenschaftsverband, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband öffentlicher Banken, Verband deutscher Hypothekenbanken) und der Bundesbank zusammen, um den zwischenbetrieblichen unbaren Zahlungsverkehr sicher, schnell und kostengünstig abzuwickeln. Die Abkommen unterliegen der Kartellaufsicht. Auswirkungen der A.i.Z. auf die Geschäftsbeziehung zu Kunden der Kreditinstitute schlagen sich in Sonderbedingungen nieder, die neben die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute treten.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zahlungsverkehr — der Zahlungsverkehr (Aufbaustufe) alle Übertragungen von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten Beispiel: Heute wurde ein neues Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr unterzeichnet …   Extremes Deutsch

  • gebundener Zahlungsverkehr — Zahlungsverkehr, dessen Abwicklung aufgrund des ⇡ Zahlungsabkommens zwischen zwei Ländern an die im Abkommen vereinbarte(n) Währung(en) gebunden ist …   Lexikon der Economics

  • SWIFT-Abkommen — Das SWIFT Abkommen (vollständig: Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung für die Zwecke des Programms der USA zum Aufspüren der… …   Deutsch Wikipedia

  • DFÜ-Abkommen — Das Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ Abkommen) ist eine Vereinbarung der fünf im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft für die elektronischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Zentraler Kreditausschuss (ZKA) — 1. Begriff und Zielsetzung: Gremium des deutschen Kreditgewerbes, in dem die gemeinsamen Interessen der deutschen Kreditwirtschaft in rechtlichen, betrieblichen und politischen Fragen formuliert werden. Der ZKA setzt sich aus Vertretern der… …   Lexikon der Economics

  • STP — Abk. für Straight through Processing. Im Zuge der Fortentwicklung des europäischen Zahlungsverkehrs wurde STP als englischer Begriff für eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen vom Anfang bis zum Ende der Prozesskette… …   Lexikon der Economics

  • Eduardo Aunós Pérez — (* 1894 in Lleida; † 25. September 1967 in Lausanne) war ein spanischer Diplomat und Politiker von 1927 bis 1930 Wirtschaftsminister während der Diktatur von Miguel Primo de Rivera …   Deutsch Wikipedia

  • Bankautomation — 1. Begriff: Automation weiter Teile des ⇡ Bankgeschäftes durch den Einsatz von EDV. Eingesetzt sowohl im operativen Geschäft als auch in der Abwicklung, Kontrolle etc. Frühzeitige Nutzung zunächst bei der Belegautomation und später bei der… …   Lexikon der Economics

  • DTA — Abk. für Datenträgeraustauschverfahren, belegloser Datenträgeraustausch. Belegloser Austausch von ⇡ Datenträgern, auf denen Zahlungsdateien gespeichert sind (Magnetbänder, Kassetten, Disketten, Streamer). Austauschbeteiligte sind Kontrahenten im… …   Lexikon der Economics

  • Großbetrag-Scheckeinzug (GSE) — belegloser Scheckeinzug der Kreditinstitute unter gesonderter Vorlage des nach diesem Verfahren bearbeiteten ⇡ Schecks beim bezogenen Kreditinstitut ohne Verrechnung. Grundlage für den GSE ist das von den Spitzenverbänden der Kreditinstitute… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”