Abkommen im Zahlungsverkehr
- Abkommen im Zahlungsverkehr
Vereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der Kreditinstitute und der ⇡ Deutschen Bundesbank über die Modalitäten institutsübergreifender Verfahren, z.B. Lastschriftabkommen, Überweisungsabkommen. Die A.i.Z. dienen der Schaffung einheitlicher Verfahrensabläufe im ⇡ bargeldlosen Zahlungsverkehr und der Regelung von Rechten und Pflichten der beteiligten Institute. Die A.i.Z. werden im Rahmen des ⇡ Zentralen Kreditausschuss (ZKA) erarbeitet. In diesem Gremium kommen seit Beginn der 60er Jahre Vertreter der deutschen Bankenverbände (Sparkassenverband, Genossenschaftsverband, Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband öffentlicher Banken, Verband deutscher Hypothekenbanken) und der Bundesbank zusammen, um den zwischenbetrieblichen unbaren Zahlungsverkehr sicher, schnell und kostengünstig abzuwickeln. Die Abkommen unterliegen der Kartellaufsicht. Auswirkungen der A.i.Z. auf die Geschäftsbeziehung zu Kunden der Kreditinstitute schlagen sich in Sonderbedingungen nieder, die neben die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute treten.
Lexikon der Economics.
2013.
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